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Rußpartikelfilter: Förderung endgültig beschlossen!


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Rußpartikelfilter: Förderung endgültig beschlossen!


rußfilter


Am 9. März 2007 hat auch der Bundesrat der Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt, nachdem der Bundestag
am 1. März 2007 das vierte Gesetz zur Änderung dieser Bestimmung
bereits beschlossen hatte. Jetzt ist nach vielen Jahren der Diskussion
endlich die Rechtssicherheit für die steuerliche Förderung der Nachrüstung
mit Diesel-Partikelfiltern gegeben.
Die Eckpunkte der Förderung nochmals im Überblick: - Start: rückwirkend zum 01. Januar 2006

- Laufzeit: bis 31.12.2009

- Einmalförderung: 330,-- €

- Malus: Wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von

1,20€ / 100 cm Hubraum in den Jahren 2007 bis 2010

- Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2006

erstmals zugelassen wurden


WICHTIG:

Bei Fahrzeugen, die mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet werden, ist darauf zu achten, dass vorhandene Vorkatalysatoren ausgetauscht werden, wenn diese älter als 5 Jahre sind bzw. länger als 80.000 km im Fahrzeug verbaut waren.


Ohne Filter wird’s teuer!!

Für nicht nachgerüstete Fahrzeug (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter wird die Kfz-Steuer erhöht: um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Das gilt dann auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten. Das sind 0,005 g/Km Partikelmasse.

Lieferprogramm-Übersicht

Leitfaden Rußpartikelfilter Twin-Tec 14.01.2007

Fahrzeuge die keine Plakette erhalten

Plakettenzuordnung Steuersaetze 01.04.2007




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